Führerscheine 2-RÄDER
Moped
2 Monate vor deinem 15. Geburtstag kannst du mit der Ausbildung, bestehend aus einem Theorieteil, einer praktischen Ausbildung am Übungsplatz sowie 2 Fahrlektionen im öffentlichen Verkehr, beginnen. Den Mopedausweis erhältst du nach der Theorieprüfung sobald du 15 Jahre alt bist.
Für Moped ab 15 Jahren ist eine Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Für Moped mit 16 Jahren fällt die Einwilligungserklärung weg.
125 ccm (Code 111)
Wenn du bereits 5 Jahre ununterbrochen den B-Schein hast und nicht mehr in der Probezeit bist, kannst du in der Fahrschule 6 Fahrlektionen absolvieren und anschließend bei der Behörde den Führerschein mit dem Eintrag Code 111 beantragen. Theoriekurs und Prüfungen sind nicht notwendig.
Du bist dann berechtigt, Leicht-Motorräder bis 125 ccm mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) zu lenken.
Motorrad (A1, A2, A)
Die Ausbildung umfasst einen Theoriekurs und 14 Fahrlektionen - Personen, die das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen zwei zusätzliche Stunden absolvieren.
Übersicht über die einzelnen Klassen:
Klasse A1:
Mit dieser Lenkberechtigung dürfen Motorräder mit höchstens 11 kW Leistung (15 PS) gelenkt werden. Das Mindestalter für die Erteilung beträgt 16 Jahre (Ausbildungsbeginn frühestens 15 ½ Jahre).
Klasse A2:
Mit dieser Lenkberechtigung dürfen Motorräder mit höchstens 35 kW Leistung (48 PS) gelenkt werden. Das Mindestalter für die Erteilung beträgt 18 Jahre (Ausbildungsbeginn frühestens 17 ½ Jahre).
Klasse A:
Mit dieser Lenkberechtigung dürfen alle Motorräder mit oder ohne Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge gelenkt werden. Das Mindestalter für die Erteilung beträgt ohne Vorbesitz von A2 24 Jahre (Ausbildungsbeginn frühestens 23 ½ Jahre). Bei Vorbesitz der Lenkberechtigung A2 beträgt das Mindestalter 20 Jahre.
Stufenweiser Erwerb der A-Klassen:
Von einer Stufe in die nächste gelangt man durch jeweils 2 Jahre Führerscheinbesitz und die Absolvierung einer praktischen Ausbildung (7 Stunden) oder einer praktischen Prüfung.
Mehrphasenausbildung:
Bei der ersten Erteilung von A1, A2 oder A Führerschein ist nach 2 bis 12 Monaten ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und ein Gefahrenwahrnehmungstraining, mindestens 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt zu absovieren.
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