Führerscheine 4-RÄDER
Auto (B)
Um den B-Schein (Auto) zu erlangen, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: die Vollausbildung, die Duale Ausbildung (L-Taferl) und die L17-Variante.
Die Vollausbildung und die Duale Ausbildung (L-Taferl) kannst du mit 17 ½ Jahren beginnen, die L17-Ausbildung ist bereits ab 15 ½ Jahren möglich.
Vollausbildung  | Die theoretische Ausbildung (Theoriekurs) ist bei beiden Ausbildungsvarianten gleich. Die beiden Varianten unterscheiden sich nur in der praktischen Ausbildung, also den Fahrlektionen. Die praktische Ausbildung beginnt mit je 3 Fahrlektionen Vor- und Grundschulung. Bei der Vollausbildung ist anschließend die Hauptschulung im Ausmaß von mindestens 6 Fahrlektionen zu absolvieren. Danach folgen die Perfektionsschulung und die Prüfungsvorbereitung. Bei der Dualen Ausbildung (L-Taferl) findet nach der Vor- und Grundschulung in der Fahrschule die theoretische Einweisung mit deinem privaten Fahrbegleiter (z.B. Eltern) statt. Danach musst du 1000 km mit deinem Fahrbegleiter fahren. Anschließend folgen eine Beobachtungsfahrt mit deinem Fahrbegleiter sowie die Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule. | Duale Ausbildung (L-Taferl)  |
Mehrphasenausbildung: 2 bis 4 Monate nach Führerscheinausstellung ist die erste Feedbackfahrt, nach 3 bis 9 Monaten ein Fahrsicherheitstraining und nach 6 bis 12 Monaten die zweite Feedbackfahrt vorgeschrieben.
L17
Du beginnst mit einem Theoriekurs und 12 Fahrlektionen. Um weitere Fahrpraxis zu erlangen, fährst du dann mit deinem Fahrbegleiter (zB Eltern) insgesamt 3000 km. Nach jeweils 1000 km findet eine begleitende Schulung mit deinem Fahrbegleiter und dem eigenen Fahrzeug in der Fahrschule statt. Abschließend gibt es vor der praktischen Prüfung noch die Perfektionsschulung. Den Führerschein hast du also schon mit 17 Jahren in der Tasche.
Mehrphasenausbildung: 3 bis 9 Monate nach Führerscheinausstellung ist ein Fahrsicherheitstraining, nach 6 bis 12 Monaten eine Feedbackfahrt vorgeschrieben.
Anhänger (E zu B)
Wenn beim Ziehen von schweren Anhängern das höchste zulässige Gesamtgewichte (Zugfahrzeug + Anhänger) 3500 kg überschreitet benötigst du den Führerschein der Klasse E zu B. Dazu musst du einen kurzen Theoriekurs, 4 Fahrlektionen sowie eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren.
Wenn du seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse C oder der Klassen F und B bist, ist nur eine praktische Prüfung notwendig.
Wenn du keine theoretische und auch keine praktische Prüfung ablegen willst, kannst du nach der Ausbildung in Theorie und Praxis bei der Behörde den Code 96 eintragen lassen, welcher dich dazu berechtigt, schwere Anhänger zu ziehen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht (Zugfahrzeug + Anhänger) 4250 kg nicht überschreitet.
Traktor (F)
Mit 15 ½ Jahren kannst du mit dem F-Schein beginnen. Die Ausbildung umfasst einen Theorieteil und 4 Fahrlektionen. Sobald du 16 Jahre bist, kannst du zur praktischen Prüfung antreten.